Das Landeskabinett hat beschlossen, eine neue Schießstandsachverständigen-Verordnung zu verabschieden, die am 01.12.2021 in Kraft tritt. Diese Verordnung besagt, dass nun auch die ehemals anerkannten Schießstandsachverständigen wieder der Erstabnahme und Regelüberprüfung von Schießsportstätten nachkommen können. Bis dato durften nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie auf der Basis polizeilicher oder militärischer Regelungen ausgebildete Personen die Anforderungen der
Schießsportanlagen beurteilen und überprüfen.

Im Zuge des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes hatte der DSB darauf gedrängt, eine Öffnungsklausel für die Bundesländer zu erreichen, die es ihnen ermöglicht, die Qualifikationsanforderungen für die Anerkennung als Schießstandsachverständiger sowie das Verfahren der Anerkennung selbst zu regeln.

Für die Schießstandbetreiber in NRW bedeutet dies, dass es hoffentlich bald eine größere Zahl von Schießstandsachverständigen geben wird, demzufolge eine bessere und schnellere Terminvergabe erfolgen kann und auch Kostenreduzierungen die Folge sein werden.