Mit einer Änderung der Sonderregelungen zur Corona-Pandemie werden die Durchführung virtueller Mitgliederversammlungen sowie die Verschiebung von Versammlungen erleichtert. Der Bundesrat hat die Änderung des „Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ (GesRuaCOVBekG) gebilligt. Das Gesetz tritt am 28.02.2021 in Kraft, diese Übergangsregelung gilt bis Ende 2021.

Die Neuregelung enthält zwei relevante Änderungen zum Vereinsrecht:

  • Virtuelle Mitgliederversammlungen werden rechtlich abgesichert
  • Die Möglichkeit zur Verschiebung der Mitgliederversammlung wird gesetzlich klargestellt

Weiterführende Informationen zu den Neuregelungen finden Sie unter folgendem Link: