Der Bundestag hat mit dem Jahressteuergesetz ein Paket zur Stärkung von Vereinen und Ehrenamtlichen beschlossen. Steuerentlastungen und Bürokratieabbau sollen den großen Respekt vor diesem Engagement zum Ausdruck bringen. Neben einer Vielzahl von kleineren Erleichterungen wie der Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung besteht das Paket im Wesetntlichen aus diesen Punkten:

  • 1. Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 2.400 auf 3.000 Euro im Jahr
  • 2. Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro im Jahr
  • 3. Anhebung der Freigrenze für die Einnahmen aus einer wirtschaftlichen Betätigung einer gemeinnützigen Organisation auf 45.000 Euro
  • 4. Vereinfachter Zuwendungsnachweis bis 300 Euro

Ein Merkblatt zum Thema ‚Vereine und Steuern‘, sowie das Faktenblatt dieses Beschlusses stehen zum Download bereit: