Neue Corona-Schutzverordnung gültig bis Ende Dezember von KSB Arnsberg (SR) | 31. August 2020 | Neuigkeiten | 0 Kommentare Das Land NRW hat nun definiert, welche Großveranstaltungen weiterhin bis zum 31. Dezember 2020 untersagt sind. In der unten verlinkten Verordnung sind im § 13 Abs. 4. Ziff. 3 explizit auch Schützenfeste genannt. Corona-Schutzverordnung ab 01. September 2020 (externer Link) Weitere Neuigkeiten