Das Land NRW hat nun definiert, welche Großveranstaltungen weiterhin bis zum 31. Dezember 2020 untersagt sind. In der unten verlinkten Verordnung sind im § 13 Abs. 4. Ziff. 3 explizit auch Schützenfeste genannt.
Das Land NRW hat nun definiert, welche Großveranstaltungen weiterhin bis zum 31. Dezember 2020 untersagt sind. In der unten verlinkten Verordnung sind im § 13 Abs. 4. Ziff. 3 explizit auch Schützenfeste genannt.