Schützenvereine, -gesellschaften und -bruderschaften wollen ihre Schützenhallen durch die Lockerungen der Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie für kleinere Veranstaltungen vermieten. Die derzeitigen Mietverträge sind vermutlich noch vor der Pandemie erstellt worden. Deshalb hat der Sauerländer Schützenbund durch seinen Rechtsberater Heinrich Stamm eine spezielle „Corona-Erweiterung“ für den momentanen Mietvertrages für die Schützenvereine erstellt (siehe Anhang).